Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung gefallen (cid)
Die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten hat das Bundesverfassungsgericht jetzt schärfer formuliert. Seit Anfang dieses Jahres gilt eine neue Regelung. Telekommunikationsanbieter müssen die Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer von Telefon- und Internet-Leitungen sechs Monate lang speichern. Das Gesetz erlaubt, dass zur Klärung "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" von den Ermittlern auf die Daten zugegriffen werden kann.
Laut dem aktuellen Gerichtsentscheid dürfen die Sicherheitsbehörden und Ermittler die gespeicherten Daten jedoch lediglich zur Verfolgung schwerer Straftaten einsehen. In jedem Fall muss der Verdacht aufgrund anderer Tatsachen begründet sein. Darüber hinaus muss die Aufklärung der Situation auf andere Weise aussichtslos oder zumindest erheblich erschwert sein. Dem Richterspruch vorausgegangen war ein Eilantrag von mehr als 30 000 Beschwerdeführern (Bundesverfassungsgericht, Az: 1 BvR 256/08).
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